In seiner Entscheidung vom 10.6.2008 (Az 33 W (pat) 115/06) hat das Bundespatengericht einen mich überraschenden Beschluss gefasst. Zu entscheiden war über den Widerspruch einer äteren Marke gegen eine neu eingetragene Marke: Das BPatG hat der Beschwerde der Widerspruchsmarke stattgegeben und eine Verwechslungsgefahr bejaht. Das Gericht führt
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