Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 13.3.2008 (I ZR 151/05 ) festgestellt, dass die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen darstellt. Daher kann darin noch keine Verletzung eines
.:: weiterlesen ::. →Nachdem StudiVZ in seinen bisherigen Abmahnungen bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Einstweiligen Verfügungen aufführen konnte, kann nun auch ein Urteil des Landgerichtes Köln (AZ.: 84 O 33/08) ergänzt werden, welches die Einstweilige Entscheidung bestätigt. Wie Teilnehmer der Verhandlung erzählt haben, war die Verhandlungsführung des Richters sehr ergebnisorientiert.
.:: weiterlesen ::. →Der u. a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat hat heute in zwei Prozessen über den Schutzumfang der Marke “POST” zu entscheiden. Die Klägerin ist die Deutsche Post AG, zu deren Gunsten die Marke “POST” u. a. für die Beförderung und Zustellung von Briefen und Paketen eingetragen
.:: weiterlesen ::. →Im Streit um die Benutzung der Wendung “Simplify Your Production” durch die Fraunhofer-Gesellschaft auf dem Titelblatt einer auch im Web abrufbaren Broschüre kommen das Landgericht (LG) Berlin und das LG Hamburg zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach Auffassung des Berliner Richters liege in der Verwendung keine Verwechslungsgefahr zu den
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