Bekannt ist das Modelabel mit der Marke „JOOP!“. Nun wollte das Unternehmen aber auf seinen Namen „verzichten“ und beanspruchte Markenschutz auf das Ausrufezeichen. Damit beabsichtigte es, im Bereich Mode ein Monopol auf dieses Satzzeichen aufzubauen und Dritten die Verwendung zu untersagen. Deshalb meldete JOOP im September 2006
.:: weiterlesen ::. →In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundespatgerichtes (28 W (pat) 129/08) bestätigten die Richter die Meinung der Prüfer des DPMA, dass die Marke „Kuschelengel“ für die Waren „Schlüsselanhänger; Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Spiele, Spielzeug; Puppen; Christbaumschmuck“ nicht schutzfähig
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht musste in einer Beschwerdesache ( (29 W (pat) 65/08)) kürzlich über die Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung des „Hey!“ entscheiden. Der Anmelder wollte die Marke in den Klassen 09 (Bildträger und CD), Klasse 16 (Druckereierzeugnisse), Klasse 25 (Bekleidung) Klasse 28 (Spielzeug) sowie Klasse 41 (Filmproduktion) und Klasse
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatengericht hat die Entscheidung des DPMA bestätigt, dass der Bezeichnung „Archplan“ jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Das Amt begründete die Entscheidung damit, dass der Bestandteil “Arch” die Abkürzung für “Architekt” oder “Architektur” und der weitere Bestandteil “Plan” in
.:: weiterlesen ::. →Volkswagen hat im Jahr 1998 die Gemeinschaftsmarke „TDI“ für die folgenden Klassen angemeldet: Klasse 4: „technische Öle und Fette; Schmiermittel, Motorentreibstoffe“; Klasse 7: „Motoren (soweit in Klasse 7 enthalten); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (soweit in Klasse 7 enthalten)“; Klasse 37: „Reparaturwesen; insbesondere Reparatur, Wartung und Pflege
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