Im Bereich des Gewerblichen Rechtschutzes gibt es den sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Diese dem § 32 ZPO entnommene Regel ist dahingehen zu verstehen, dass jeder Ort an dem die Rechte verletzt werden können in Frage kommt. Bei Delikten im Internet kann das überall sein. Immer wieder wurde auf
.:: weiterlesen ::. →Unsere Kanzlei hat bereits seit ihrer Gründung ein Hauptaugenmerkt auf den Bereich gewerblichen Rechtsschutz gelegt. Seit letzter Woche darf ich nun den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschütz führen. Dieser etwas sperrige Titel spiegelt umfasst die Rechtsbereiche Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmuster und Geschmacksmusterrecht sowie das Urheberecht und das Wettbewerbsrecht.
.:: weiterlesen ::. →Nachdem das Sozial Network StudiVZ bereits in der Vergangenheit damit hervorgetreten war andere Webseitenbetreiber abzumahnen, die das Kürzel VZ im Namen trugen und dabei auch die Gerichte in Köln und Hamburg bemühte, hat nun der Mitbewerber facebook Klage wegen des Vorwurfs des Plagiates erhoben. Aber StudiVZ vergisst
.:: weiterlesen ::. →In zwei aktuellen Entscheidungen hatte das Bundespatengericht darüber zu entscheiden, ob Marken, die DDR-Symbolik verwendeten, eintragungsfähig sind oder dem absolute Schutzhindernisse entgegenstehen, denn gegen eingetragen Marken waren Anträge auf Löschung gestellt wurden. Dabei wurde den Löschungsanträgen nach dem Widerspruch durch den Markeninhaber seitens des Markenamtes stattgegeben und
.:: weiterlesen ::. →Zu der von der EU-Kommission vorgelegten Statistik über die Beschlagnahme von gefälschten Waren erklärt der Markenverband in einer Pressemitteilung: Marken- und Produktpiraterie nehmen immer bedrohlichere und kriminellere Ausmaße an. Das belegen die aktuellen Daten der EU-Kommission zur Arbeit des europäischen Zolls in 2007. Mit einer Rekordzahl von
.:: weiterlesen ::. →Apple und sein iPhone weckt immer wieder Begehrlichkeiten und dank des sehr guten Euro-Dollar Kursen hat der Einkauf oder Import aus den Staaten einen gewissen Charme. Da zwischenzeitlich das Entsperren der Software und damit das Providerunabhängige Nutzen des iPhone kein Problem mehr ist, wird eine große Schranke
.:: weiterlesen ::. →Im Streit um die Benutzung der Wendung “Simplify Your Production” durch die Fraunhofer-Gesellschaft auf dem Titelblatt einer auch im Web abrufbaren Broschüre kommen das Landgericht (LG) Berlin und das LG Hamburg zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach Auffassung des Berliner Richters liege in der Verwendung keine Verwechslungsgefahr zu den
.:: weiterlesen ::. →Das OLG Stuttgart (Urt. v. 26.7.2007, Az. 7 U 55/07) hatte über den Streit zweier Parteien um eine mit ihrem Unternehmensnamen identische Webadresse zu entscheiden. Dabei bestätigte es die grundsätzlich das Prioritätsprinzip, wonach demjenigen Namensträger die Domain zusteht, der sie als Erster bei der Vergabestelle Denic registriert
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