Auf Anfrage des deutschen Bundesgerichtshofes hat der EuGH heute eine immer wieder strittige Frage im Zusammenhang mit den Informationspflichten im Impressum geklärt (C 298/07). Das Gericht stellte klar, dass Firmen, die Ihre Dienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten keine Telefonnummer im Impressum veröffentlichen müssen. Es reicht aus,
.:: weiterlesen ::. →Endlich ist beim BGH eine Frage zur Entscheidung angekommen, die im Onlinehandel bereits seit Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie für Unsicherheit führte. Was passiert wenn der Verbraucher von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollständig an den Verkäufer zurücksendet mit den Versandkosten für die Hinsendung der
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