In der aktuell vom Bundespatengericht in einem Widerspruchsverfahren (Az.: 28 W (pat) 47/09) musste dies über die Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken PURATEX und PURATOS entscheiden. Beide Marken sind unter anderem für Waren in der Klasse 30 registriert. Gegen die Entscheidungen des DPMA, welches keine Verwechslungsgefahr sah,
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht hatte nach dem die ältere Marke „Xaprila“ Widerspruch gegen die Registrierung der jüngeren Marke erhoben hatte und dieser vom DPMA für Teile der registrierten Marke bestätigt wurde, darüber zu entscheiden, ob Verwechslungsgefahr besteht. Die Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass zwischen den Marken kein
.:: weiterlesen ::. →Ob die Richter in nachfolgendem Verfahren auch „Kostproben“ für die Beurteilung der Schutz(würdig)fähigkeit erhalten haben? Gegenstand des Verfahrens war ein Löschungsantrag gegen die nachfolgend abgebildete dreidimensionale Marke, die vom DPMA im Jahr 2002 u.a. für „Zuckerwaren“ eingetragen wurde. Wahrscheinlich eine Mitbewerberin der Markeninhaberin hatte im Jahr 2004
.:: weiterlesen ::. →In einer veröffentlichten Entscheidung des Bundespatgerichtes (28 W (pat) 129/08) bestätigten die Richter die Meinung der Prüfer des DPMA, dass die Marke „Kuschelengel“ für die Waren „Schlüsselanhänger; Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Spiele, Spielzeug; Puppen; Christbaumschmuck“ nicht schutzfähig ist.
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatgericht musste sich in einer aktuellen Entscheidung (AZ.: 29 W (pat) 3/09), die am 13. Oktober 2009 veröffentlicht wurde, mit einer Markenanmeldung im Bereich Druckerzeugnisse befassen. Angemeldet wurden war die Wortmarke „HOMES & GARDENS“ und das zur Entscheidung stehende Verzeichnis beschränkte sich auf „Zeitschriften zum Thema
.:: weiterlesen ::. →Die Wortmarke „Obstland“ war seit dem 25. Januar 1999 für die Waren „Konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren und Fruchtmuse; Honig, Müsli, Cerealien; land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit in Klasse 31 enthalten, insbesondere aus Intensivkulturen und Gewächshäusern; frisches Obst und
.:: weiterlesen ::. →Manchmal erstaunt es auch, mit welchen Fragen sich das Bundespatentgericht befassen muss, denn die Schutzfähigkeit der Bezeichnung „Ultragel“ für „Chemische Produkte für industrielle Zwecke, insbesondere Grund-, Roh- und Halbfertigprodukte sowie antimikrobielle Zusätze zur Verarbeitung in Rezepturen für kosmetische Produkte und Präparate, Wasch- und Reinigungsmittel und Hygieneartikel“ (Klasse
.:: weiterlesen ::. →Entgegen der Ansicht des DPMA vertritt das Bundespatgericht in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2009 die Auffassung, dass die Marke “IPAY” für Inkassodienstleistungen nicht beschreibend ist, da sie ausreichend Unterscheidungskraft besitzt und zudem kein Freihaltebedürfnis der Eintragung entgegensteht. Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Die angemeldete
.:: weiterlesen ::. →In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundespatgerichtes (28 W (pat) 129/08) bestätigten die Richter die Meinung der Prüfer des DPMA, dass die Marke „Kuschelengel“ für die Waren „Schlüsselanhänger; Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Spiele, Spielzeug; Puppen; Christbaumschmuck“ nicht schutzfähig
.:: weiterlesen ::. →Das Bundespatentgericht musste in einer Beschwerdesache ( (29 W (pat) 65/08)) kürzlich über die Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung des „Hey!“ entscheiden. Der Anmelder wollte die Marke in den Klassen 09 (Bildträger und CD), Klasse 16 (Druckereierzeugnisse), Klasse 25 (Bekleidung) Klasse 28 (Spielzeug) sowie Klasse 41 (Filmproduktion) und Klasse
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