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Millionenstrafe wegen Plagiaten für ebay

Ebay wurde in Frankreich von dem französischen Luxuswarenkonzern LVMH (Louis Vuitton Moet Hennessy) in der Verantwortung genommen, da das Unternehmen sein Geschäftsmodell durch Online-Auktionsplattformen gefährdet sieht. Dabei zielt das von LVMH angestrebte Verfahren vor dem Handelsgericht in der französischen Hauptstadt Paris insbesondere auf den Handel und Verkauf von Plagiaten seiner markenrechtlich geschützten Produkte auf der Internetplattform eBay. Das Argument des Markenherstellers war, dass eBay den Handel mit Plagiaten nicht mit dem erforderlichen Nachdruck unterbunden habe. Zusätzlich verwies der Luxuswarenkonzern darauf, dass er einen sehr exklusiven Vertriebsweg aufgebaut hat und er den Vertrieb über die Auktionsplattform grundsätzlich nicht gestatte.
Den Argumentationen von LVMH schloss sich das Pariser Gericht an und verurteilte eBay zur Zahlung eines hohen Schadensersatzes. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass ebay nicht nur die Rechte der Rechteinhaber und Originalhersteller verletzt, sondern auch deren Ruf geschädigt. Die Schadensersatzsumme beläuft sich auf ca. 40 Millionen Euro und setzt sich aus Positionen für einzelne Produkte zusammen, so z.B. Taschen der Marke “Louis Vuitton Malletier”, Produkten der Marke “Christian Dior Couture”, Parfums der Marken Guerlain, Christian Dior, Kenzo und Givenchy. Ergänzend ordnete das Gericht zudem eine saftige Strafe (100.000 Euro pro Tag) für jeden weiteren Fall, der Verfehlung durch ebay an.

Seitens des Auktionshauses werden die Vorwürfe zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass der Markenherstelle eigentliche andere, marktfremde Ziele verfolgt: Im heutigen Urteil geht es jedoch gar nicht um den Kampf gegen Produktfälschungen. Im heutigen Urteil geht es um den Versuch von LVMH, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern – auf Kosten der Wahlfreiheit der Verbraucher und rechtschaffener Verkäufer, die ihren Lebensunterhalt über Marktplätze wie eBay verdienen.”
Ebay verwies darauf, dass den Markeninhaber zudem ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung ständen, den Marktplatz zu überwachen und Verletzungen ebay zu melden. Dies entferne die entsprechenden Angebote dann zeitnah. Die Auktionsplattform hat bereits angekündigt Berufung einzulegen
Dieses Verfahren macht wieder einmal deutlich, dass Plagiate und gefälschte Produkte für Unternehmen ein großes Ärgernis sind, was gerade im Internet aufgrund der schnellen und einfachen Verbreitungs- und Verkaufswege große Auswüchse hat. Kritisch muss die Verhältnismäßigkeit betrachtet werden, denn es erscheint fraglich, ob die begangene Markenverletzung durch den Verkauf eines gebrauchten T-Shirts auf Grund der globalen Handelsströme noch zeitgemäß ist. Der Weg ebay mit in die Verantwortung zu nehmen ist dabei sicher kein schlechter Weg, denn immerhin verdient die Handelsplattform auch gut mit (illegalen) Verkäufen.

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