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Amazon abgemahnt

Der Onlinebuchhändler Amazon wurde vom Carlsen-Verlag abgemahnt, weil er das bei diesem Verlag erscheinende Buch „Bis(s) zum Abendrot“ bereits vor dem Erstverkaufstag zu einem niedrigeren Preis als festgesetzten Endpreis zum Verkauf angeboten hat. Der Verlag hat den Preisbindungstreuhänder der Verlage beauftragt Amazon wegen Verletzung des Preisbindungsgesetzes abzumahnen.
Der Onlinebuchhändler hat die in der anwaltlichen Abmahnung geforderte strafbewerte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet und sich einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro unterworfen.

In einer Pressemitteilung hat es der Sortimenter-Ausschuss im Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt, dass der Internetbuchhändler Amazon wegen des Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz erfolgreich abgemahnt wurde.
Die Buchpreisbindung ist die gesetzliche Auflage, eine festgelegte Preisbindung einzuhalten und wird in dem Buchpreisbindungsgesetz geregelt Die Verlage sind aufgrund dieses Gesetzes rechtlich verpflichtet, die Preise ihrer Bücher festzusetzen. Nach einer gewissen Vorlaufphase, in der Bücher durch verbindliche Vorbestellungen vor dem offiziellen Erscheinungstermin zum Subskriptionspreis günstiger verkauft werden dürfen, gilt die Buchpreisbindung. Wer mit Büchern geschäftsmäßig handelt, ist verpflichtet, die gebundenen Ladenpreise einzuhalten.

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